RAHMENBEDINGUNGEN

 

Preise gültig ab 1.8.2024

 

Einzelsetting 50 min., Erstgespräch ................................................................ 100.-

 

Klinisch-psychologische Diagnostik - pro Termin a 50 min...............................140.-

Doppeleinheit Diagnostik (100min) ...................................................................280.-

 

Schriftliche Befunderstellung nach erfolgter klin.psy. Diagnostik

inkl. bis zu 25 min. Online Befundbesprechung  ...............................................180.-

 

 

 

Anmerkung zur Befunderstellung bei klinisch-psychologischer Diagnostik: 

Den ausführlichen schriftlichen Befund erhalten Sie nach der Befundbesprechung innerhalb von 4-6 Wochen zugesandt. Einen Kurzbrief (Untersuchungsdatum, Vorstellungsgrund, Diagnose)  erhalten Sie bei Bedarf(zur Vorlage in Schulen,....) nach der Online-Besprechung per Mail. Der Termin ist nach erfolgter Online-Befundbesprechung zahlbar, die Befundübermittlung erfolgt erst nach Zahlungseingang. 

 

Schwerpunkt Diagnostik - Autismus-Spektrum-Störungen und AD(H)S für Kinder, Jugendliche und Erwachsene jeder Altersstufe,  auch auf englischer Sprache möglich. 

 Weitere Infos zu Kosten und Ablauf der ASS-Diagnostik finden Sie hier für Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene.

 

Workshops, Vorträge und spezielle Gruppenangebote siehe ("Aktuelles"). 

Vor Eintritt in eine psychologische Gruppe findet ein Vorgespräch (Einzelsetting) statt.

 

Termine in der Praxis finden Freitag Nachmittag und samstags statt. Online nach Vereinbarung. 

 

Terminabsagen sind bis 48 Stunden vor dem Termin bekanntzugeben, um nicht in Rechnung gestellt werden zu müssen. Hierbei reicht eine SMS-Verständigung oder Nachricht auf der Mailbox. Andernfalls muss der nicht eingehaltene Termin zur Gänze verrechnet werden. 

 

Die Anzahl der erforderlichen Termine für die klinisch-psychologische Diagnostik ergibt sich individuell aus der Fragestellung - für mehr Infos siehe Infoblatt - Diagnostik (untenstehend)

 

Kostenzuschuss  für klinisch- psychologische Therapie/ Behandlung durch die Krankenkassen möglich:

Seit 1.1.2024 ist Klinisch-psychologische Behandlung im ASVG aufgenommen und es kann eine Teilrefundierung in Höhe eines seitens der Krankenkassen  festgesetzten Kostenzuschusses beantragt werden. Dieser ist unterschiedlich (je nach Krankenkasse). 

Voraussetzung ist hierfür eine Zuweisung durch einen Arzt spätestens vor dem 2. Termin mit der Bestätigung über das Vorliegen einer krankheitswertigen Störung und der Notwendigkeit der weiteren klinisch-psychologischen Behandlung (ICD -10 "F-Diagnose"). Nach der 10 . Einheit muss im Rahmen der klinisch-psychologischen Behandlung ein Verlängerungsantrag gestellt werden. (Stand Mai 2024). 

 

Das Honorar ist nach Erhalt der Honorarnote zu begleichen.

Der Befundversand erfolgt nur nach vorheriger Bezahlung des davor gestellten Honorars sowie der Befunderstellungskosten. 

 

Stand: September 2024

 

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Verschwiegenheitspflicht

 

Gemäß § 37  Psychologengesetz 2013 bin ich als Klinische und Gesundheitspsychologin zur absoluten Verschwiegenheit über alle meine in Ausübung meines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Inhalte  verpflichtet.

 

Nähere Informationen bzgl. der Verschwiegenheitspflicht sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz ("Informationen  betreffend Verschwiegenheitspflicht“ , Stand April 2017) zu finden.


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