Preise (gültig ab 1.3 2025)
Klinisch-psychologische Behandlung, Einzelsetting 50 min................................. 110.-
Klinisch-psychologische Diagnostik - pro Termin a 50 min....................................160.-
Doppeleinheit Diagnostik (100min) ........................................................................320.-
Schriftliche Befunderstellung nach erfolgter klin.psy. Diagnostik
inkl. bis zu 25 min. Online Befundbesprechung .................................................220.-
Die Befundbesprechung dient der Übermittlung der Diagnose und entsprechender Interventionsmöglichkeiten. Für Fragen, die über die Befundbesprechung hinaus gehen, vereinbaren Sie bitte einen separaten Termin.
Anmerkung zu den Terminen der bei klinisch-psychologischer Diagnostik:
In die Kosten der Präsenztermine fließen auch die Mitgabe und Auswertung der diversen Fragebogenverfahren mit ein und/oder die Erstellung der speziell auf Sie abgestimmten Testbatterie, die zwischen den Terminen online (mittels Zugangslink für Sie generiert) zu bearbeiten sind, mit ein.
Anmerkung zur Befunderstellung und -übermittlung nach erfolgter klinisch-psychologischer Diagnostik:
Den ausführlichen schriftlichen Befund erhalten Sie nach der Befundbesprechung innerhalb von 4-6 Wochen zugesandt. Einen Kurzbrief (Untersuchungsdatum, Vorstellungsgrund, Diagnose) erhalten Sie bei Bedarf(zur Vorlage in Schulen,....) nach der Online-Besprechung per Mail. Der Termin ist nach erfolgter Online-Befundbesprechung zahlbar, die Befundübermittlung erfolgt nach Zahlungseingang der Honorarnoten Diagnostikeinheiten UND der Befundbesprechung.
Die Kosten umfassen die Befundbesprechung (optional), den Zeitaufwand für die Auswertung sämtlicher Testtverfahren sowie die Befunderstellung.
Schwerpunkt Diagnostik - Autismus-Spektrum-Störungen und AD(H)S für Kinder, Jugendliche und Erwachsene jeder Altersstufe, auch auf englischer Sprache möglich.
Weitere Infos zu Kosten und Ablauf der ASS-Diagnostik finden Sie hier für Kinder und Jugendliche sowie Erwachsene.
Terminabsagen sind bis 48 Stunden vor dem Termin bekanntzugeben, um nicht in Rechnung gestellt werden zu müssen. Hierbei reicht eine SMS-Verständigung oder Nachricht auf der Mailbox. Andernfalls muss der nicht eingehaltene Termin zur Gänze verrechnet werden.
Die Anzahl der erforderlichen Termine für die klinisch-psychologische Diagnostik ergibt sich individuell aus der Fragestellung - für mehr Infos siehe Infoblatt - Diagnostik.
Kostenzuschuss für klinisch- psychologische Therapie/ Behandlung durch die Krankenkassen möglich:
Seit 1.1.2024 ist Klinisch-psychologische Behandlung im ASVG aufgenommen und es kann eine Teilrefundierung in Höhe eines seitens der Krankenkassen festgesetzten Kostenzuschusses beantragt werden. Dieser ist unterschiedlich (je nach Krankenkasse).
Voraussetzung ist hierfür eine Zuweisung durch einen Kinder- Haus- oder Facharzt spätestens vor dem 2. Termin mit der Bestätigung über das Vorliegen einer krankheitswertigen Störung und der Notwendigkeit der weiteren klinisch-psychologischen Behandlung (ICD -10 "F-Diagnose"). Nach der 10 . Einheit muss im Rahmen der klinisch-psychologischen Behandlung ein Verlängerungsantrag gestellt werden. Bitte achten Sie vorab auf die Richtigkeit des Formulars - "Klinisch-psychologische Behandlung" - Zuweisungen zur Psychotherapie werden nicht anerkannt.
(Stand Mai 2024).
Bezahlung
Das Honorar ist entweder vor Ort (via Bankomat) oder per Überweisung innerhalb von 7 Tagen zu begleichen. Die Honorarnote wird Ihnen- unabhängig von der Zahlart- per Mail zugesandt.
Der Befundversand erfolgt nur nach vorheriger Bezahlung des davor gestellten Honorars sowie der Befunderstellungskosten.
Stand:März 2025
Verschwiegenheitspflicht
Gemäß § 37 Psychologengesetz 2013 bin ich als Klinische und Gesundheitspsychologin zur absoluten Verschwiegenheit über alle meine in Ausübung meines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Inhalte verpflichtet.
Nähere Informationen bzgl. der Verschwiegenheitspflicht sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz ("Informationen betreffend Verschwiegenheitspflicht“ , Stand April 2017) zu finden.